Aktuelles
Informationen für Studienanfänger*innen
Anerkennung von Prüfungsleistungen UG §78 "NEU"
Mit 01.10.2022 traten neuen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft (Universitätsgesetz § 78).
Weiterführende Informationen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/anerkennungen/
Mindeststudienleistung UG §59a
Die Mindeststudienleistung von 16 ECTS ist für jedes Bachelor- und Diplomstudium,
- zu dem Sie ab Wintersemester 2022/23 erstmals zugelassen werden oder
- das Sie ab diesem Zeitpunkt wiederaufnehmen
innerhalb von vier Semestern zu erbringen. Andernfalls erlischt die Zulassung zum Studium. Die erneute Zulassung (= Wiederaufnahme) zum selben Studium an der Universität Wien ist erst wieder nach zwei Studienjahren (= vier Semester) möglich.
Weiterführende Informationen: https://studieren.univie.ac.at/mindeststudienleistung/
Barrierefrei Studieren
- Informationen zu Studieren mit Beeinträchtigung, Behinderung oder Erkrankung
- Informationen zu Abweichenden Prüfungsmethoden