Aktuelles

Anerkennung von Prüfungsleistungen UG §78 "NEU"

Mit 01.10.2022 traten neuen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft (Universitätsgesetz § 78).

Weiterführende Informationen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/anerkennungen/

Mindeststudienleistung UG §59a

Die Mindeststudienleistung von 16 ECTS ist für jedes Bachelor- und Diplomstudium,

  • zu dem Sie ab Wintersemester 2022/23 erstmals zugelassen werden oder
  • das Sie ab diesem Zeitpunkt wiederaufnehmen

innerhalb von vier Semestern zu erbringen. Andernfalls erlischt die Zulassung zum Studium. Die erneute Zulassung (= Wiederaufnahme) zum selben Studium an der Universität Wien ist erst wieder nach zwei Studienjahren (= vier Semester) möglich.

Weiterführende Informationen: https://studieren.univie.ac.at/mindeststudienleistung/