Aktuelles

Anerkennung von Prüfungsleistungen UG §78 "NEU"

  • Ab dem 01.10.2022 muss die Beantragung über Anerkennungen von Leistungen, welche VOR dem Studienbeginn absolviert wurden bis spätestens Ende des zweiten Semesters erfolgen.
    • Hierbei ist das Datum der erstmaligen Zulassung relevant, auch bei Wiederaufnahme des Studiums.
    • Bei einem Studienwechsel oder einer Unterstellung beginnt die "Zwei-Semester-Frist" wieder bei Null.
  • Leistungen, welche Sie WÄHREND des Studiums absolvieren, können weiterhin bis zum Studienabschluss jederzeit zur Anerkennung beantragt werden.

Weiterführende Informationen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/anerkennungen/

Mindeststudienleistung UG §59a

Die Mindeststudienleistung von 16 ECTS ist für jedes Bachelor- und Diplomstudium,

  • zu dem Sie ab Wintersemester 2022/23 erstmals zugelassen werden oder
  • das Sie ab diesem Zeitpunkt wiederaufnehmen

innerhalb von vier Semestern zu erbringen. Andernfalls erlischt die Zulassung zum Studium. Die erneute Zulassung (= Wiederaufnahme) zum selben Studium an der Universität Wien ist erst wieder nach zwei Studienjahren (= vier Semester) möglich.

Weiterführende Informationen: https://studieren.univie.ac.at/mindeststudienleistung/